Stadt zerstört Hoffnungen


Seit 2010 versuche ich mit großem finanziellen und zeitlichen Aufwand und mit Hilfe zahlreicher Experten nach Möglichkeiten, um das Rheinschloss neu zu bauen, umzubauen, zu renovieren und zu beleben.
Es stehen vielerlei Gründe im Wege, insbesondere weil die Stadt Waldshut keinen Bebauungsplan erstellt, alles auf den Bauherrn überträgt und damit alle Blockierungs-und Verhinderungsmöglichkeiten in der Hand hält.
Es gab hierzu am 19.10.2023 eine gemeinsame Sitzung im Stadtbauamt Tiengen.
Ziel des Termins war, dass alle Fachämter und am Bebauungsplanverfahren Beteiligten auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Ein Vorabtenor aus diesem Termin:
Aktuell sitzt die Stadt & Co leider am längeren Hebel und betont einerseits, dass diese grundsätzlich Interesse an Ihrem Vorhaben hat und stellt andererseits eine Vielzahl von Vorgaben auf, die von Ihrem Bauvorhaben aus Sicht der Stadt einzuhalten sind.
Zur Straßenführung hat sich diese dahingehend eingelassen, dass diese keinesfalls mit einer durchgezogenen Linie bzw. doppelt durchgezogenen Linie einverstanden ist, auch wenn Sie als Eigentümer durch Beschilderung und Vorgaben innerhalb der Mietverhältnisse die An- und Abfahrt regeln. Gefordert wird ein Linksabbiegerstreifen mit einer gemeinsamen Ein/Ausfahrt, vielleicht auch eine Mittelinsel, ohne dass sich die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt konkret festlegen wollte.
Für eine Linksabbiegespur ist leider kein platz vorhanden, denn es sollen ja möglichst auch die Parkplätze entlang der B34 erhalten bleiben.
Es gibt ein offizielles Besprechungsprotokoll: Besprechung am 19.10.2023 im Bauamt:
Herr Ehm (Vertreter des Bauherrn) erläutert: Pro Stockwerk sollen nach derzeitigen Planungsstand 2 Wohnungen umgesetzt werden. Im Ergebnis sollen 14 Wohnungen und ein Parkdeck mit 22 Stellplätzen entstehen. Das Gebäude (Außenkubatur) soll erhalten bleiben und saniert werden. Das oberste Stockwerk soll entfallen, es wären dann insgesamt 7 Stockwerke.
Naturschutz Herr Geretzky verweist auf Voruntersuchungen zum Artenschutz. Eine Eingriffsrelevanz sollte möglichst verhindert werden, ggfs. ist eine Kompensation erforderlich.
Frau Schork weist darauf hin, dass das Parkdeck ebenerdig zur Straße wird alles überragen. Der Umweltbericht ist für das Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Frau Kaufmann hält fest, dass eine vorliegende naturschutzfachliche Einschätzung aus 2019 nicht mehr Gegenstand der Planung ist.
Frau Hehl vom Büro Planstatt Senner wird der Besprechung digital zugeschaltet. Sie gibt einen Einblick in die bisherigen Untersuchungen von z.B. Brutvögeln, Reptilien, Fledermäusen. Im Bereich, wo das Parkdeck errichtet werden soll, gebe es zwei Habitatbäume, die Brut- und Höhlenstrukturen aufweisen. Hier können Alternativen gefunden werden bzw. die gefällten Bäume horizontal gelegt werden.
Frau Schork äußert die Sorge, dass später beantragt wird, dass für die unteren Stockwerke Bäume gefällt werden sollen, weil es wenig Licht in den Wohnungen gibt. Pflanzbindungen und Pflanzerhaltungen müssen im B-Plan festgelegt werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen alle naturschutzrechtlichen Aspekte abgehandelt werden.
Herr Bottler erläutert, dass für das Waldbiotop der Bestand an Eiben gepflegt werden sollte. Diese sind aufgenommen in die Kartierung des Waldbiotops. Das Biotop umfasst ca. 4 ha. Es muss aufgenommen werden, wo die Eiben stehen.
Frau Dorfmeister fasst zusammen, dass geklärt werden muss, welche Bäume erhalten bleiben müssen (Bebauungsplanfestsetzungen: Planzbindungen, Pflanzerhaltungen).
Emissionsschutz: Es liegt ein schalltechnisches Gutachten des Büros Fichtner von Anfang 2019 vor. Die endgültige Planung muss schalltechnisch nochmal überprüft werden. Erst wenn belegt wird, dass hier keine Beeinträchtigungen vorliegen, kann ein etwaiges Baugenehmigungsverfahren dann im Nachgang zum Bauleitplanverfahren genehmigt werden.
Liegenschaften: Herr Pahnke teilt mit, dass ein Grundstückstausch noch vollzogen werde, nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde.
Verkehr: Herr Albrecht fordert, die Stellflächen an der B 34 im größtmöglichen Umfang zu erhalten.
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schreiber (Vertreter des Bauherrn) stellt in Frage, ob die bisher besprochenen Maßnahmen wie Mittelinsel und Linksabbiegespur gerechtfertigt sind. Die geforderten Maßnahmen kosten immens viel Geld. Bei den geplanten 14 Wohnungen sei die Anzahl der täglichen Ein- und Ausfahrten sehr überschaubar. Eine getrennte Ein- und Ausfahrt, die sicherstellt, dass nur Rechtsabbiegen möglich ist, sollte ausreichen. Man könnte Regelungen für die Bewohner über die Mietverträge treffen, wie das Grundstück anzufahren ist. Das Erfordernis einer Mittelinsel sehe er nicht. Der Bau einer Mittelinsel hätte auch negative Konsequenzen. Ein Rettungswagen könnte nicht vorbeifahren. Während der Bauphase der Insel würde es schwierig den Verkehr zu regeln. Ferner gebe es Probleme für längere und breitere Fahrzeuge. Er halte die enormen zusätzlichen Kosten für unverhältnismäßig. Das Nachbargrundstück habe 16 Stellplätze und keine Linksabbiegespur. Er verweise auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Problematik für die B 34 ergebe sich nicht aus diesem Gebiet, sondern aus dem Bereich Bahnhof und Kreisel.
Herr Gassenmeier bestätigt das extreme Verkehrsaufkommen auf der B 34. Man wolle aber keine neuen zusätzlichen Probleme schaffen. Problematisch sei das Linksabbiegen, weil dieses den Stau und Auffahrunfälle produziere. Zu berücksichtigen sei auch, dass vor dem Gebäude ein Zweirichtungsradweg verlaufe. Die Regelung, dass man nur Richtung Tiengen ausfahren und aus Richtung Waldshut einfahren könne halte er für die Bewohner nicht zumutbar. Man müsse Möglichkeiten eröffnen, dass in alle Richtungen gefahren werden kann. Man müsse auch überlegen, wie das Parkdeck errichtet werden kann, ohne den Verkehr auf lange Zeit einzuschränken. Auf Verkehrssicherheit dürfe nicht zu Lasten von Kosten verzichtet werden.
Herr Ehm ergänzt, dass die Bahn kein Grundstück hergeben möchte. Die Linksabbieger nach Waldshut seien für den Verkehr egal, weil diese auf dem Grundstück warten.
Herr Selisky teilt zum Beitrag von Herrn Schreiber mit, dass es einige Anwohnerbeschwerden vom Nachbargrundstück hinsichtlich der Sicherheit gebe. Außerdem habe es bereits Unfälle mit Radfahrern gegeben. Man müsse auch berücksichtigen, dass die Müllabfuhr und die Post Haltemöglichkeiten benötigen. Beim Landratsamt sei die Zufahrt sehr schwierig. Man komme nicht rein und nicht raus. Weiter gehen Parkplätze verloren, die auch benötigt werden.
Frau Dorfmeister stellt fest, dass es beim Landratsamt (Vermessungsamt) einen Linksabbieger gebe.
Herr Ehm ist der Auffassung, dass wohl eine Verschiebung des Parkdecks hangabwärts von 2 m nötig ist. Dadurch sind im oberen Bereich für das Parkdeck enorme Sicherungen nötig wegen des Geländeabfalls. Eventuell muss dann auch die Stützmauer teuer saniert werden. Ob das Vorhaben realisierbar ist steht und fällt mit der Verkehrsplanung. Die Kosten für die Verkehrslösungen seien über die Mieten nicht finanzierbar. Eine Linksabbiegespur sei wirtschaftlich und räumlich nicht mehr darstellbar.
Herr Gassenmeier stellt fest: Zur Ein- und Ausfahrt sind auch beim Radweg 30 m Sicht erforderlich.
Herr Albrecht führt an, dass eine Lösung mit 2 durchgezogenen Mittellinien nicht ausreichend ist, da diese kein physikalisches Hindernis zum Überfahren darstellen.
Herr Gamp weist darauf hin, dass für das Vorhaben eine exakte Planung erforderlich ist und diese dann später auch umgesetzt werden muss. Mit dem vorliegenden Brandschutzgutachten sei er noch nicht vollständig einverstanden. Es handele sich um ein Hochhaus mit einer Höhe von 28 m im Mittel, bei dem höhere Anforderungen beachtet werden müssen.
(Tatsächlich sind es aber nur 7 Stockwerke a. 2,7 Meter= 18,9 Meter Höhe)
Die Ableitung des Oberflächenwassers muss in der tiefergehenden Planung behandelt und dargestellt werden. Eine breitflächige Ableitung bzw. versickern des belasteten Wassers vom Parkdeck hält Herr Geretzky für kritisch.
Frau Dorfmeister bittet Herrn Ehm und Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Schreiber, mit dem Bauherrn die besprochenen Punkte zu klären. Es soll dann eine konkrete Planung ausgearbeitet werden. Man werde sich dann auch mit dem neuen OB zusammensetzten und das Vorhaben im Stadtentwicklungsausschuss vorstellen. Erst danach kann entschieden werden, ob die Stadt eine solche Planung (Erstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan) angehen wird.
Wichtig: Die Planungshoheit obliegt der Stadt Waldshut-Tiengen – die Entscheidung hierüber trifft daher der Stadtrat. Dieser hätte auch das Recht, eine vorgestellte Planung abzulehnen.
Eben…
5 Antworten
Voll engagiert und motiviert kollektiv dagegen mit allem was geht.
Jeder Sitzungsteilnehmer hat voll dagegen gefeuert und zur Verhinderung des neuen Rheinschloss erfolgreich beigetragen.
Wie kann eine aktuelle Planung weitergehen, mit diesen Verhinderungsgründen? Offenbar gibt es von keinem in der Stadt, kein Dafür für ein schönes belebtes Rheinschloss, denn mit diesen Bedingungen und Auflagen ist beim besten Willen alles unmöglich geworden. Zu Bedenken ist auch, dass es sich hier nur um die Spitze des Eisbergs handelt, unzählige Auflagen werden folgen können.
Es ist zu hoffen, dass es bald oder irgendwann andere Köpfe in der Stadt und den Fachabteilungen gibt, mit offeneren Einstellungen, die zum Gelingen beitragen. Bis dahin bleibt es halt bei dem toten Gebäude, wie es ja auch aktuell gewünscht ist. Schade
Ich bin tatsächlich entsetzt, wie viele Hürden der Bauherr seit Jahren bewältigen soll. Laut diesem Protokoll ist eindeutig, das der Bauherr in großem Maße sämtliche Anforderungen, seitens der Verkehrsführung,( z. B. Bundesstraße B33 Villingen Richzung St. Georgen sind auch Wohnhäuser und Ein- und Ausfahrten… das sollte doch auch hier möglich sein! )
Auflagen des Natur- und Artenschutzes, des Baurechts etc. berücksichtigt! Die Planungskosten müssen unglaublich hoch sein und das schon seit Jahren!!! Es scheint mir so, als ob die Stadtverwaltung das ganze Bauvorhaben, einfach nicht möchte! Sind da evtl. Persönliche Befangenheiten?
Das finde ich unerhört – immerhin ist dieser Bau Wahrzeichen und verfällt derzeit knadenlos. Die Stadt sollte froh sein und kooperativ, wenn überall Wohnungsnot herrscht… ich warte auf die Baugenehmigung! Ich drücke die Daumen.
Guten Tag Herr Stärk,
oh, mein Gott !!!!
Das ist ja an Kompliziertheit keinesfalls zu überbieten !!!!
Schrecklich !!!
Ich verstehe nicht, es waren doch früher auch Wohnungen dort – es klappte doch auch mit dem Verkehr !!!!
Es ist doch kein Neubau, sondern eine Sanierung von bestehendem Wohnraum.
Unglaublich welche Hürden heute ein Investor nehmen muss und die Behörden haben nur ein Diktat !!!
Ich kann das nicht verstehen.
Unglaublich. Wahnsinn! Das macht ja überhaupt keine Freude und frisst wertvolle Energie!
Welche Lösungen gibt es hierzu? Das ist ja ein Wahnsinn von dummen Beamten die noch nie was auf die Reihe brachten.
Und solche kassieren unsere Steuergelder
Ich bete ganz fest, dass alles plötzlich bewilligt wird