So geht es weiter

Sobald die Baugenehmigung da ist, geht's los!

So geht es weiter

Wie von Herrn Bürgermeister J. Baumert erwähnt,
muss für das ganze Projekt der Bebauungsplan neu gestaltet werden.
Für die Anhörung des Naturschutz muss ein neues Gutachten erstellt werden.
Das bestehende Gutachten könnte herangezogen werden, jedoch muss es modifiziert werden.
Wegen der Abbiegesituation (Ein- und Ausfahrt) muss mit dem Straßenbauamt nochmal Kontakt aufgenommen werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VEP) ist die Grundlage für alle weiteren Fachplanungen.
Er besteht aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich dem städtebaulichen Vertrag zur Durchführung.

Grundsätzlich kann die Organisation durch unser Büro erfolgen.

Im nächsten Schritt werden wir dazu die entsprechenden Angebote der Fachplaner und Gutachter einholen.

Das betrifft auch die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und dem Straßenbauamt bezüglich der Verkehrsanbindung.

Die Entscheidung des Regierungspräsidium bezüglich der Anbindung an die B 34 hat maßgebliche Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren. Die Klärung dieses Punktes ist deshalb bereits im Vorfeld des Verfahrens einzuleiten.  

Thema war die Abstimmung mit der Stadtverwaltung über die weitere Vorgehensweise zu Ihrem Bauvorhaben Rheinschloss. Die Stadt hat konkretisiert, dass es sich im Verfahren um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, der in einem zweistufigen Verfahren behandelt werden muss. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Verfahren korrekt abgearbeitet werden muss um im Verfahrensablauf selbst nicht angreifbar zu sein.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann aus dem bisherigen B-Plan erarbeitet werden. Die Unterlagen müssen jedoch komplett überholt und durch einen Erschließungsplan ergänzt werden.

Bevor das Bebauungsplanverfahren gestartet werden kann, müssen folgende Gutachten und Zustimmungen eingeholt werden:

  • Baugrund
    • Das Bestehende Gebäude wird saniert und die alte Fundamentierung wiederverwendet. Das Baugrundgutachten bezieht sich auf das Parkdeck mit Anbindung an das bestehende Gebäude.
    • Lärm
      • Zur Lärmsituation sind uns keine Untersuchungen bekannt.
    • Natur- und Artenschutz
      • Hierzu sind Untersuchungen der Büros Kiechle und Burkhard vorhanden. Diese sind auf das aktuelle Projekt zu aktualisieren.
    • Forst, Waldumwandlung
      • Das Bauvorhaben nimmt eine Waldfläche in Anspruch. Hierzu sind die Vorgaben der Forstbehörde umzusetzen. (Waldumwandlungserklärung, Waldumwandlung, Waldersatz). Nach unserem Kenntnisstand sind hierzu noch keine Abstimmungen erfolgt. Diese Aufgaben könnte z.B. ein Fachplaner für den Naturschutz übernehmen.
    • Zustimmung Verkehrsanbindung RP und SBA
      • Das neue Sanierungskonzept beinhaltet eine neue Erschließung des Parkdecks über die B 34. Dieser Sachstand ist nach unserem Kenntnisstand noch nicht mit dem Regierungspräsidium bzw. Straßenbauamt abgestimmt worden

Diese Schritte sind notwendig, um wieder in das Bebauungsplanverfahren hineinzukommen.

Wir haben bereits einen Bauantrag eingereicht.

Quelle Foto: https://www.waldshut-tiengen.de/rathaus/mitarbeiter-von-a-z/uebersicht?sbwtype=KontaktpersonDetails&sbwid=6048316

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